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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Diese Themen bewegen Kommunen und Träger

Grundschulkinder in der Ganztagsbetreuung beim Essen in der Mensa

Schulneubau, Schulküchenplanung und Schulverpflegung: Kommunen und Schulträger müssen jetzt handeln

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) entsteht eine der größten Herausforderungen für Kommunen, Städte, Landkreise und Schulträger seit Jahrzehnten. Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt dieser Anspruch für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4.

Der Rechtsanspruch bedeutet mehr als zusätzliche Betreuungsräume. Er verändert die gesamte Infrastruktur einer Schule, von der Schulentwicklungsplanung über den Schulneubau und die Schulsanierung bis hin zur Mensa, Schulküche, Schulverpflegung und technischen Gebäudeausrüstung. Für kommunale Entscheidungsträger beginnt damit ein komplexes Projekt, das zahlreiche Fachbereiche miteinander verbindet.

Welche Verantwortung tragen Kommunen und Schulträger beim Ausbau der Ganztagsbetreuung?

Kommunen und Schulträger übernehmen als Bauherren die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Umsetzung erfordert deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und externen Fachplanern.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Schulentwicklungsplanung
  • Bedarfsplanung für Ganztagsplätze
  • Schulneubau und Schulerweiterungen
  • Modernisierung bestehender Schulgebäude
  • Planung von Mensen und Schulküchen
  • Organisation der Schulverpflegung
  • Finanzierung und Fördermittelmanagement
  • Vergabeverfahren und öffentliche Ausschreibungen
  • Betrieb und Unterhaltung der Gebäude
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Verwaltungsmitarbeiterin bei der Planung der Ganztagsbetreuung
Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern

Schulentwicklungsplanung und Bedarfsplanung: Der erste Schritt jeder Schulküchenplanung

Noch bevor ein Gebäude geplant wird, beginnt die eigentliche Arbeit.

Kommunen müssen unter anderem beantworten:

  • Wie entwickeln sich die Einwohnerzahlen?
  • Wie viele Grundschulkinder werden künftig betreut?
  • Wie viele Ganztagsplätze werden benötigt?
  • Welche Schulen müssen erweitert werden?
  • Wo entstehen Neubauten?
  • Welche Mensen müssen vergrößert werden?
  • Reichen bestehende Schulküchen aus?
  • Welche Standorte können gemeinsam versorgt werden?

Diese Bedarfsplanung bildet die Grundlage jeder späteren Investitionsentscheidung.

Schulneubau, Mensa oder Schulsanierung? Wenn Investitionen notwendig werden

Der Rechtsanspruch führt vielerorts dazu, dass bestehende Schulgebäude ihre Kapazitätsgrenzen erreichen. Kommunen entscheiden über den Neubau einer Schule oder einen Erweiterungsbau mit Anbau einer Mensa, zudem über den Umbau bestehender Schulküchen oder den Neubau einer Produktionsküche. Dazu kommen die Einrichtung einer Regenerationsküche, die Modernisierung der Speisenausgabe und ggf. die Erweiterung von Lager- und Kühlflächen. Jede dieser Maßnahmen beeinflusst nicht nur den Schulbetrieb, sondern auch die langfristigen Betriebs- und Energiekosten.

Ausschreibung, Vergabeverfahren und Fördermittel: Was öffentliche Auftraggeber beachten müssen

Für Kommunen beginnt nach der Planung häufig der aufwendigste Teil des Projekts. Es folgen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kostenberechnungen, Haushaltsplanung, Fördermittelbeantragung, Vergabeverfahren, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, EU-weite Ausschreibungen, Angebotsprüfung, Vergabeentscheidung und Bauüberwachung. Gerade die Ausschreibung von Großküchentechnik, Lüftungsanlagen, Kühltechnik, Edelstahlmöbeln oder Speisenausgabesystemen erfordert detaillierte Fachkenntnisse und eine enge Abstimmung zwischen Planern und Vergabestellen.

Hygiene, Lebensmittelrecht und Arbeitsschutz: Warum Schulküchen besonderen Anforderungen unterliegen

Schulverpflegung gehört zu den sensibelsten Bereichen eines öffentlichen Gebäudes. Bereits während der Planung müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem: Lebensmittelhygiene, HACCP-Konzepte, Infektionsschutz, Arbeitsschutz, Trinkwasserhygiene, Lüftungstechnik, Brandschutz, Barrierefreiheit, Unfallverhütung und Abfallmanagement. Je früher diese Anforderungen berücksichtigt werden, desto geringer sind spätere Umbaukosten.

Wer entscheidet über das Verpflegungskonzept einer Schule?

Eine der wichtigsten Entscheidungen betrifft die zukünftige Organisation der Schulverpflegung.

Kommunen müssen unter anderem klären:

  • Wird vor Ort gekocht?
  • Wird Cook & Chill eingesetzt?
  • Erfolgt die Versorgung durch einen Caterer?
  • Wird eine zentrale Produktionsküche mehrere Schulen versorgen?
  • Welche Kapazitäten werden in zehn oder zwanzig Jahren benötigt?
Das Bild zeigt den Temp-Classic Pro mit Thermo Schüsseln in der Küche der Kita Regenbogenland, der DRK Delmenhorst, über deren Praxis im Bericht 'DRK Delmenhorst: Best Practice Beispiel' auf der JUNIOR-SERVE Website berichtet wird.

Diese Entscheidung beeinflusst unmittelbar die Gebäudegröße, Technik, den Personalbedarf, die Betriebskosten, den Energieverbrauch, die Logistik und das Hygienekonzept. Deshalb sollte das Verpflegungskonzept bereits in den frühen Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entwickelt werden.

Warum Fachplaner für Großküchen bereits in der Vorplanung eingebunden werden sollten

Eine moderne Schulküche ist heute eine hochkomplexe technische Anlage. Sie beeinflusst Grundrisse, Tragwerk, Lüftung, Elektroplanung, Sanitärplanung, Kühltechnik, Logistik, Materialfluss, Personalwege und Speisenausgabe.

Projektsteuerer und Architekturbüros empfehlen, die Küchenplanung bereits in der Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung zu beginnen. Werden Fachplaner für Großküchen erst nach Abschluss der Gebäudeplanung eingebunden, entstehen häufig kostenintensive Änderungen. Dann können flexible Systeme helfen, die in bestehenden Gegebenheiten passgenau eingefügt werden können.

Praxislösung: Flexible Speisenverteilung für Kitas und Schulen mit JUNIOR-SERVE

Neben einer sorgfältigen Planung entscheidet auch die Wahl der richtigen Ausgabetechnik über einen reibungslosen Betrieb. Gerade Kommunen und Schulträger profitieren von Systemen, die sich an unterschiedliche Gebäudegrößen, Verpflegungskonzepte und Ausgabemengen anpassen lassen.

JUNIOR-SERVE hat sich auf flexible Speisenverteil- und Ausgabesysteme für Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen spezialisiert. Das All-in-One-Serviersystem unterstützt unterschiedliche Konzepte – von der Regenerationsküche über Cook & Chill bis hin zur klassischen Speisenausgabe – und lässt sich sowohl in Neubauten als auch bei der Modernisierung bestehender Einrichtungen integrieren.

Für Kommunen, Architekten, Fachplaner für Großküchen und Schulträger bietet dies den Vorteil, dass Speisenlogistik, Ausgabe, Transport und Arbeitsabläufe als aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept geplant werden können. Das schafft Planungssicherheit, erleichtert den späteren Betrieb und unterstützt eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Schulverpflegung – unabhängig von der Größe der Einrichtung oder dem gewählten Verpflegungskonzept.

Der Rechtsanspruch ist weit mehr als ein Bauprojekt

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine kommunale Zukunftsaufgabe. Sie betrifft neben dem Bau zusätzlicher Räume auch die gesamte Organisation von Betreuung und Schulverpflegung.

Schulträger planen langfristig, koordinieren verschiedene Fachbereiche, erfüllen gesetzliche Vorgaben und treffen wirtschaftliche Entscheidungen. Schulküchen und Mensen werden zu einem zentralen Bestandteil moderner Bildungsinfrastruktur. Wer frühzeitig auf eine ganzheitliche Planung setzt, schafft die Grundlage für einen effizienten Betrieb, nachhaltige Investitionen und eine hochwertige Versorgung der Schülerinnen und Schüler.

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Die Experten von JUNIOR-SERVE stehen Ihnen beratend zur Seite, gerne auch bei einem Vor-Ort-Termin in Ihrer Einrichtung.

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