Ganztagsbetreuung wird ab 2026 verpflichtend

Das Foto zeigt eine Gruppe von lachenden Schulkindern die gemeinsam in einem Klassenraum vor einer Tafel sitzen und dient als Beitragsbild für JUNIOR SERVE Catering Equipment - Das professionelle All-in-One Serviersystem für Kitas und Schulen.

Gesetzesbeschluss regelt ab 2026 Ganztagsbetreuung

Im September 2021 haben der Bundesrat sowie der Bundestag einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt. Somit müssen ab dem Jahr 2026 Kitas und Schulen schrittweise dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht werden. Wie genau das aussieht, erklären wir in diesem Beitrag.

Aktuell gibt es in Deutschland noch viele Grundschulen, die den Kindern kein umfassendes Betreuungsangebot bieten können. Personalmangel sowie die nicht vorhandenen logistischen und organisatorischen Möglichkeiten sind dabei die Hauptgründe. Die Betreuungslücke, die somit nach der Einschulung der Kinder entsteht, stellt für viele Familien der Kinder ein schwerwiegendes Problem dar.

Aus diesem Grund wurde ein Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verabschiedet. Nachdem sich am 6. September 2021 die Vertreter:innen aus Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Gesetz geeinigt haben, stimmte vier Tage später auch der Bundestag dem Kompromissvorschlag zu.

Geplant ist, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten sollen, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den folgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert werden, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.  Ganztägige Betreuung heißt, dass an allen fünf Werktagen die Woche ein Betreuungsumfang von acht Stunden vorgesehen ist. Dabei wird die Unterrichtszeit angerechnet. Zudem soll der Rechtsanspruch – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten.

MEHR INFOS ZUM GESETZESBESCHLUSS

Während der Gesetzesbeschluss der stufenweise erfolgenden Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen ab 2026 ein Segen für die Familien der Schüler:innen ist, stellt er Schulen und Kommunen vor die Herausforderung, sich möglichst zeitnah mit dem Thema des geeigneten Versorgungskonzeptes auseinanderzusetzen.

Wir von JUNIOR-SERVE möchten Ihnen dabei helfen, diese Herausforderung zu meistern. Für eine Beratung oder bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

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